In der Wohnreform-Genossenschaft finden Menschen zusammen, die nicht mehr anonym und isoliert in Miet- oder Eigentumswohnungen leben wollen und für die das Eigenheim am Stadtrand nicht nur aus
finanziellen Gründen keine Alternative ist. Nachbarschaftliches Miteinander und Beteiligung an der Planung von Anfang an sind Markenzeichen von Wohnprojekten, wie sie in den letzten 20 Jahren in
unterschiedlicher sozialer Zusammensetzung in Hamburg und anderen Städten Deutschlands entstanden sind. Die Gründung der Wohnreform am 28.02.2002 in Hamburg ist eine Antwort auf die ungebremste
Nachfrage nach selbstbestimmten Nachbarschaften, wie sie sich u. a. alljährlich auf den Hamburger Wohnprojektetagen der Stattbau GmbH zeigt.
In den Aufsichtsrat sind gewählt:
In den Vorstand wurden vom Aufsichtsrat berufen:
Dies ist die Satzung der Wohnreform.
Die Rechtsform der Genossenschaft verbindet dabei demokratisch verfasstes Gemeinschaftseigentum und Schutz des Wohnraums vor Spekulation mit wirtschaftlicher Sicherheit für das einzelne Mitglied, da
das Unternehmen durch regelmäßige Pflichtprüfungen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) kontrolliert wird.Bei der Gründung von genossenschaftlichen Wohnprojekten sind in den letzten
20 Jahren wertvolle aber auch mühselige Erfahrungen gemacht worden. Denn neue Projekte haben es schwer. Es dauert oft fünf und mehr Jahre bis ein geeignetes Gebäude oder ein Bauplatz gefunden ist und
alle Genehmigungen erteilt sind. Viele Interessierte warten vergebens auf ein Grundstück, scheitern am hohen Eigenkapitalanteil oder am komplizierten langwierigen Verfahren.
Die Wohnreform will den Weg zum Grundstück und zur Rechtsform ebnen. Sie versteht sich als Selbsthilfeorganisation. Die Mitglieder müssen selbst aktiv werden. Die Wohnreform bietet dafür einen
rechtlichen und organisatorischen Rahmen, um einerseits durch solidarisches Handeln Kräfte bei der Finanzierung und beim Bauen zu bündeln und andererseits Raum zu schaffen für vielfältiges Engagement
der einzelnen Mitglieder in ihren Hausgemeinschaften. Diese entscheiden über die Belegung freiwerdender Wohnungen und bewirtschaften ihre Gebäude zu einem festzulegenden Teil in eigener Regie. Ein
Bewirtschaftungsvertrag regelt hierbei Rechte und Pflichten der jeweiligen Hausgemeinschaft und der Dachgenossenschaft.
Das Startprojekt der Wohnreform heißt StattSchloss und befindet sich in der Unzerstraße 18 (Altona-Altstadt). Hier ist eine selbstorganisierte, aktive Nachbarschaft von Menschen verschiedener Generationen und Lebensformen in 22 Wohnungen entstanden. Im selben Gebäude erstellte die Evangelische Stiftung Alsterdorf Wohnungen für Behinderte. Das Architekturbüro Plan-R von Joachim Reinig hat den Um- und Anbau geplant und war für die Bauleitung verantwortlich, die Lawaetz-Stiftung hat die Projektentwicklung, wirtschaftliche Baubetreuung und die Geschäftsführung bei der Gründung der Genossenschaft übernommen.
Im Laufe der Jahre sind weitere Projekte hinzugekommen.